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last update: 19.01.2024

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Fondsreglement von The Rover Company

1. Allgemeine Grundsätze
1.1 Zweck
1.2 Inhalt
1.3. Geltungsbereich
2. Bildung, Änderung der Zweckbestimmung, Auflösung
2.1 Bildung
2.2 Änderung der Zweckbestimmung
2.3. Auflösung
3. Verwendung des Fondskapitals
4. Rechenschaft
5. Inkrafttretung

A. Auflistung der definierten Fonds
A.1. Defizit-Garantiefond

1. Allgemeine Grundsätze

1.1 Zweck

Als Fonds gelten die Finanzgefässe, die bei dem Verein The Rover Company auf Zeit treuhänderisch verwaltet werden, bevor die Mittel für einen bestimmten Zweck zahlungswirksam eingesetzt werden können.

1.2 Inhalt

Dieses Reglement beinhaltet die Vorschriften für die Bildung, die Äufnung und die Auflösung von Fonds. Es regelt die Verwendung der Fondskapitalien sowie die Rechenschaftspflicht bezüglich der getätigten Ausgaben.

1.3. Geltungsbereich

Das Reglement gilt für alle Fonds des Vereins The Rover Company.

2. Bildung, Änderung der Zweckbestimmung, Auflösung

2.1 Bildung

Fonds können von der Vereinsversammlung nach Bedarf eröffnet werden. Mit der Fondseröffnung ist der Fondszweck, die Mitteläufnung sowie die Verfügungskompetenz zu klären.

2.2 Änderung der Zweckbestimmung

Die Vereinsversammlung kann eine Änderung der Zweckbestimmung beschliessen, wenn die ursprüngliche Zweckbestimmung aufgrund veränderter Verhältnisse nicht mehr erfüllt werden kann.

2.3. Auflösung

Die Vereinsversammlung kann die bestehenden Fonds jederzeit auflösen. Das im Zeitpunkt der Auflösung noch bestehende Fondskapital fällt an eine durch die Vereinsversammlung zu bezeichnende Institution.

3. Verwendung des Fondskapitals

Der Vorstand von The Rover Company beschliesst die Verwendung des Fondskapitals im Rahmen der Verfügungskompetenz.

4. Rechenschaft

Die Fonds werden als eigenständige Konti in der Buchhaltung von The Rover Company geführt. Die Fonds werden von den Revisoren von The Rover Company geprüft. Der Kassier legt einmal jährlich der Vereinsversammlung schriftlich Rechenschaft ab.

5. Inkrafttretung

Wann immer die Vereinsversammlung dem zustimmt. (Das Fondreglement wurde von der Vereinsversammlung 2011 bestätigt.)

A. Auflistung der definierten Fonds

 

A.1. Defizit-Garantiefond

Der Vorstand hält eine Verfügungskompetenz zu Lasten des Defizitgarantiefonds von maximal Fr. 1000.-- pro Projekt, respektive max. 50% der Projektkosten einzuräumen.

20% eines allfälligen Projektüberschusses fliessen automatisch in den Defizit-Garantiefond.

 

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